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Interim Manager Geldwäscheprävention (AML)


Die Rolle des Interim-Experten Geldwäscheprävention (AML)

Ein Interim-Experte für Geldwäscheprävention (Anti-Money Laundering, AML) unterstützt Banken und Finanzdienstleister kurzfristig bei der Sicherstellung und Weiterentwicklung ihrer Präventionssysteme gegen Geldwäsche, Terrorismusfinanzierung und andere Finanzdelikte.

Diese Rolle ist besonders gefragt bei personellen Engpässen, Prüfungsfeststellungen, Sonderuntersuchungen (z. B. durch BaFin, FIU oder Wirtschaftsprüfer) sowie bei der Umsetzung verschärfter regulatorischer Vorgaben nach dem Geldwäschegesetz (GwG), KWG oder der EU-Geldwäscherichtlinie.

 

Hauptaufgaben eines Interim-Experten Geldwäscheprävention (AML):

Risikobewertung & Gefährdungsanalyse

  • Erstellung und Aktualisierung der Institutsrisikoanalyse / Gefährdungsanalyse gemäß §5 GwG.
  • Bewertung von Kunden-, Produkt-, Transaktions- und Länder-Risiken.
  • Dokumentation der Risikoklassifizierung auf Einzelkunden- und Portfoliobasis.

Transaktionsmonitoring und Verdachtsmeldungen

  • Überprüfung und Anpassung von Monitoring-Regeln und Schwellenwerten.
  • Untersuchung auffälliger Sachverhalte und Erstellung von Verdachtsmeldungen an die FIU (§43 GwG).
  • Schulung von Mitarbeitern zur Frühidentifikation von Auffälligkeiten und Verhaltensmustern.

KYC-, Onboarding- und Identifikationsprozesse

  • Überprüfung und Optimierung von KYC-Prozessen (Know Your Customer) inklusive Identitätsprüfung, Herkunft der Mittel, wirtschaftlich Berechtigter.
  • Analyse und Pflege von PEP-/Sanktionslistenprozessen.
  • Unterstützung bei Remediation-Projekten, z. B. bei Altbeständen oder verschärften Prüfanforderungen.

Governance & regulatorische Umsetzung

  • Implementierung und Pflege eines wirksamen Anti-Geldwäsche-Frameworks (inkl. IKS).
  • Unterstützung des Geldwäschebeauftragten gemäß §7 GwG bei Berichtspflichten, Risikoanalysen und interner Kommunikation.
  • Begleitung von Prüfungen durch BaFin, Bundesbank, interne Revision oder externe Prüfer.

Schulung, Awareness & Kontrollsysteme

  • Durchführung von Pflichtschulungen nach §15 GwG für relevante Zielgruppen.
  • Entwicklung eines rollenspezifischen Schulungskonzepts für operative Mitarbeiter, Management und Vertrieb.
  • Aufbau von dokumentierten Kontroll- und Überwachungssystemen zur AML-Prüfungsfestigkeit.

Tool-Einsatz & Digitalisierung

  • Unterstützung bei Auswahl, Implementierung und Optimierung von AML-Tools (z. B. Actico, Acuris, LexisNexis, RCS, SAS AML).
  • Datenqualitätsprüfung und Systemvalidierung zur Sicherstellung eines effizienten Monitorings und Screening-Prozesses.

Warum setzen Banken einen Interim-Experten Geldwäscheprävention ein?

Kurzfristige Verfügbarkeit

  • Sofortige Entlastung bei Prüfungen, Personalengpässen oder regulatorischen Sonderthemen.

Fachwissen und Erfahrung

  • Tiefe Expertise in GwG, EU-Geldwäscherichtlinien, BaFin-Rundschreiben, KYC, Transaktionsmonitoring und Verdachtsmeldungspraxis.

Kosteneffizienz

  • Temporäre Unterstützung mit klarem Leistungsauftrag, prüfungssicherer Umsetzung und Ergebnisverantwortung.

Unabhängigkeit

  • Objektive Prüfung und Aufdeckung von Schwachstellen im AML-System – neutral, professionell, lösungsorientiert.

Zusammengefasst:

Ein Interim-Experte für Geldwäscheprävention (AML) hilft Banken, ihre regulatorischen Pflichten wirksam umzusetzen, Risiken frühzeitig zu erkennen und die Prüfungssicherheit im AML-Framework zu stärken. Ob im operativen Tagesgeschäft oder in komplexen Projekten – er ist ein unverzichtbarer Partner im Schutz vor Finanzkriminalität.

Der Tagessatz eines Interim-Experte für Geldwäscheprävention (Anti-Money Laundering, AML) liegt zwischen 1.000 und 1.500 EUR.

 

Ob Vertretung des Geldwäschebeauftragten, Umsetzung von § 25h KWG-Anforderungen oder Begleitung einer Prüfung – unsere AML-Spezialisten sind schnell einsatzbereit und kennen regulatorische Erwartungen aus der Praxis. Jetzt direkt anfragen!


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