Picture Interim Leiter Compliance, Geldwäscheprävention und Regulatorik

Interim Leiter Compliance, Geldwäscheprävention und Regulatorik


Hauptaufgaben eines Interim Leiter Compliance, Geldwäscheprävention und Regulatorik:

Compliance-Management

  • Sicherstellung der Einhaltung aller relevanten regulatorischen Vorgaben (z. B. MaComp, MaRisk, WpHG, KWG, GwG, MAR).
  • Weiterentwicklung des Compliance-Management-Systems (CMS).
  • Überwachung und Beratung der Geschäftsbereiche hinsichtlich regulatorischer Anforderungen.
  • Erstellung und Überarbeitung von Richtlinien, Arbeitsanweisungen und Prüfplänen.

Geldwäscheprävention und Financial Crime

  • Verantwortung als Geldwäschebeauftragter (oder Unterstützung desselben) inkl. der Pflichten nach GwG, KWG und ZAG.
  • Aufbau und Steuerung eines wirksamen Anti-Financial-Crime-Programms, inkl. Sanktionslistenprüfung, Transaktionsmonitoring und KYC-Prozesse.
  • Vorbereitung und Begleitung von Prüfungen durch BaFin, FIU oder Wirtschaftsprüfer.
  • Optimierung von Meldeprozessen, Verdachtsfallbearbeitung und Schulungspflichten.

Regulatorik und Aufsichtsrecht

  • Begleitung von aufsichtsrechtlichen Neuerungen (z. B. EU-Geldwäscherichtlinie, ESG-Regulatorik, DORA).
  • Koordination von Sonderprojekten, z. B. im Rahmen von §44-KWG-Prüfungen, BAIT-Umsetzungen oder SREP-Anforderungen.
  • Unterstützung bei Lizenz- und Anzeigeverfahren gegenüber Aufsichtsbehörden.

Überwachung, Kontrollsysteme und Schulungen

  • Implementierung und Weiterentwicklung von internen Kontrollsystemen (IKS).
  • Planung und Durchführung von risikoorientierten Compliance- und AML-Schulungen.
  • Einführung und Überwachung risikobasierter Prüfpläne zur Überprüfung kritischer Prozesse und Geschäftsfelder.

Digitalisierung und Automatisierung

  • Optimierung des Einsatzes von Compliance- und AML-Tools (z. B. Actico, Acuris, LexisNexis, RCS).
  • Unterstützung bei der Auswahl und Einführung neuer RegTech-Lösungen zur Effizienzsteigerung.
  • Sicherstellung von Datenqualität und Systemintegration in Monitoring-, Screening- und Reportingprozesse.

Warum Unternehmen einen Interim Leiter Compliance, Geldwäscheprävention und Regulatorik einsetzen:

Kurzfristige Verfügbarkeit

  • Sofortige Übernahme in kritischen Phasen – z. B. bei Personalwechsel, akuten Prüfungen oder Eskalationen.

Fachwissen und Erfahrung

  • Expertise in der Umsetzung aufsichtsrechtlicher Vorgaben, regulatorischer Großprojekte und Aufbau robuster Kontrollsysteme.

Kosteneffizienz

  • Temporärer Einsatz mit klarer Zieldefinition – ideal für Sonderprojekte, Neuausrichtung oder Prüfungsbegleitung.

Unabhängigkeit

  • Objektiver Blick auf bestehende Compliance- und AML-Strukturen, um Schwächen schnell zu erkennen und zu beheben.

Zusammengefasst:

Ein Interim Leiter Compliance, Geldwäscheprävention und Regulatorik bringt tiefe regulatorische Expertise und Umsetzungskompetenz mit. Er sichert nicht nur die Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben, sondern stärkt nachhaltig die Kontrollfunktion – und schützt damit das Unternehmen vor rechtlichen und reputativen Risiken.

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